Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Sonax Gesellschaft m.b.H. (Sonax)

§ 1 Geltungsbereich, widersprechende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

Die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen von Sonax gelten nur gegenüber Kaufleuten, nicht gegenüber Verbrauchern. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden, auch wenn sie zeitlich später verwendet werden, ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Sonax nur soweit Vertragsbestandteil, als sie den vorliegenden AGBs nicht widersprechen.

Sind einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Bestimmungen; der Vertrag bleibt im Übrigen wirksam.

§ 2 Preise

Die Preise von Sonax verstehen sich in Euro aufgrund der zur Zeit der Bestellung gültigen Preisliste. Lieferungen ab EUR 500,- erfolgen netto frei Haus. Mehrkosten für Express und Mindermengen gehen zu Lasten des Bestellers. Die Kosten des Verpackungsmaterials sind frei. Die bei Sonax anfallenden Palettengebühren trägt der Besteller.

Verlangt der Besteller von Sonax die Rücknahme der Transportverpackungen, so trägt er die hierbei anfallenden Kosten für Verpackung, Beladung, Transport bis zu unserem Betrieb, einschließlich Entladungskosten. In diesem Fall verpflichtet sich der Besteller, im eigenen Namen und auf eigene Kosten einen entsprechenden Beförderungsvertrag abzuschließen. Soweit die zurückgenommenen Transportverpackungen nicht wieder befüllt werden können, trägt der Besteller die bei uns anfallenden Kosten ihrer stofflichen Verwertung. Ausländische Besteller zahlen zusätzlich die durch die Rücknahme der Transportverpackungen anfallende Zölle, Verzollungskosten, Steuern und Abgaben.

§ 3 Zahlungsbedingungen

Alle Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer entsprechenden Zahlungsaufforderung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zielüberschreitung ist Sonax berechtigt, ab dem 30. Tag nach Rechnungszugang Zinsen in der gesetzlichen Höhe nach §1333 Abs. 2 ABGB zu berechnen. Wechsel und Schecks werden nur in Vereinbarung sowie nur erfüllungshalber und unter der Voraussetzung der Diskontierbarkeit angenommen.

§ 4 Abnahme und Gefahrenübergang

Der Liefergegenstand gilt als „ab Betrieb Sonax“ verkauft auch dann, wenn Sonax frachtfreie Lieferung übernommen hat. Die Gefahr geht mit der Verladung im Betrieb der Sonax bzw. mit der Übergabe an die Bahn, den Spediteur oder den Frachtführer, spätestens jedoch beim Verlassen des Betriebes der Sonax auf den Besteller über.

Rücksendungen akzeptiert Sonax nur, sofern sie mit dem Vertragsspediteur der Sonax durchgeführt werden. Die Ware muss original verpackt sein und sich in einem wieder verkaufsfähigem Zustand befinden. Unbegründete Rücksendungen werden auf Kosten des Bestellers zu dessen Verfügung gehalten. Die Erhebung einer Bearbeitungsgebühr behält sich Sonax vor.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Sonax behält sich das Eigentumsrecht am Kaufgegenstand bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vor. Das Kaufobjekt bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten des Käufers aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers. Für den Fall der Veräußerung des Kaufgegenstandes durch den Käufer verpflichtet sich dieser schon jetzt die daraus resultierenden Ansprüche unter Wahrung des Eigentumsvorbehaltes der Firma Sonax an diese abzutreten und den Vertragspartner spätestens bei Vertragsabschluss unmissverständlich darüber in Kenntnis zu setzen, dass der Kaufgegenstand unter Eigentumsvorbehalt der Firma Sonax steht und darauf einzuwirken, dass auch in den Handelsbüchern des Vertragspartners ein entsprechender Vermerk über die erfolgte Abtretung ersichtlich gemacht wird. Der Käufer verpflichtet sich, den Kaufgegenstand mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu verwahren und diesen gegen alle vereinbarten Risiken zu versichern und diese Verpflichtung wiederrum auf seinen Vertragspartner zu überbinden. Wird die gelieferte Sache vom Käufer vermischt oder verarbeitet, führt dies zum Miteigentum der Firma Sonax und desjenigen, der die Ware vermischt oder verarbeitet hat, wobei das Miteigentum der Firma Sonax der Höhe des Wertes der aus den Lieferungen der Firma Sonax stammenden Rohware im Verhältnis zur Höhe der beim Käufer entstandenen Arbeitslöhne und Betriebskosten entspricht.

§ 6 Gewährleistung

Der Besteller hat offensichtliche Sachmängel spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Lieferung zu rügen. Verborgene Sachmängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch vor Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungspflicht zu rügen. Es gilt ansonsten §377 HGB.

Mängelansprüche stehen dem Besteller nur nach den folgenden Bestimmungen zu:

Bei Ansprüchen resultierend aus Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit wird eine Haftung von Sonax für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Sonax ist berechtigt, alle diejenigen Teile oder Leistungen wahlweise unentgeltlich neu zu liefern oder nachzubessern, die innerhalb der gesetzlichen Mangelhaftungspflicht einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag. Zunächst ist Sonax stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren.

Schadensersatzansprüche, die dem Besteller wegen Schäden an anderen Sachen als dem Vertragsgegenstand zustehen, sind ausgeschlossen, soweit nicht das Produkthaftungsgesetzt Anwendung findet.

§ 7 Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht

Für alle aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten gilt Linz als Gerichtsstand vereinbart. Sonax ist auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Sonax. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Käufer seinen Firmen- oder Wohnsitz im Ausland hat.

§ 8

Im Falle eines Überweisungsauftrages erhalten Sie diesen auf Wunsch des Kunden.

Der Auftrag ist ordnungsgemäß durch unseren Reisenden entgegengenommen worden.

Im Bezug auf die Bonität des Auftragsgebers können wir keine Verpflichtung übernehmen.

§ 9

Wir wiesen darauf hin, dass für den Fall der Lieferung und/ oder Fakturierung durch einen  Vertragspartner der Firma Sonax, dessen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten; diese erhalten Sie spätestens bei Lieferung bzw. Rechnungslegung durch den Vertragspartner.

§ 10

ARA-Lizenznummer 493

SONAX Gesellschaft m.b.H., 4201 Gramastetten, Rodlberg 4, Telefon 0 72 39/ 8 10 20, Fax 0 72 39/ 85 09, www.sonax.at